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Azubi-Benefits: Was steht mir eigentlich zu? (z. B. Fahrtkostenzuschuss)

Feb. 2, 2026 | Allgemein

Azubi-Benefits: Was steht mir eigentlich zu? (z. B. Fahrtkostenzuschuss)

Fahrtkostenzuschuss – Unterstützung für den Weg zur Arbeit

Gerade in der Ausbildung kann der tägliche Arbeitsweg schnell ins Geld gehen. Viele Unternehmen wissen das und unterstützen ihre Azubis mit einem Fahrtkostenzuschuss. Das kann zum Beispiel bedeuten: Dein Betrieb übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Bus oder Bahn, du erhältst einen Zuschuss zum Deutschlandticket oder Jobticket oder bekommst eine Pauschale für Benzinkosten, wenn du mit dem Auto fährst.

Ist der Fahrtkostenzuschuss Pflicht oder freiwillig?

Grundsätzlich gilt: Ein Fahrtkostenzuschuss ist keine gesetzliche Pflichtleistung.
Das heißt, dein Arbeitgeber muss ihn nicht zahlen – kann aber. Allerdings kann der Zuschuss in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder deinem Ausbildungsvertrag festgelegt sein. Deshalb lohnt sich ein Blick in deine Unterlagen. Wenn dort steht, dass Fahrtkosten (ganz oder teilweise) übernommen werden, hast du natürlich Anspruch darauf. Auch viele Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, zahlen den Zuschuss freiwillig, um ihre Azubis finanziell zu entlasten und attraktiver als Ausbildungsbetrieb zu sein.

Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss für Azubis?

Die Höhe des Zuschusses ist von jedem Unternehmen unterschiedlich.
Typische Modelle sind zum Beispiel: Fester Betrag pro Monat: z. B. 30 bis 100 Euro Zuschuss für Ticket oder Benzin, Kostenübernahme eines Monatstickets: etwa für das Deutschlandticket (aktuell 49 Euro), Kilometerpauschale: zum Beispiel 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer (häufig, wenn kein ÖPNV genutzt werden kann). Bei öffentlichen Arbeitgebern oder tarifgebundenen Betrieben gibt es häufig klare Regeln, wie hoch die Erstattung ist.

Steuerliche Vorteile: Fahrtkostenzuschuss ist meist steuerfrei. Ein großer Pluspunkt:
Wenn der Zuschuss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird, ist er steuer- und sozialversicherungsfrei – sofern er zweckgebunden für den Arbeitsweg gezahlt wird. Achtung: Wird der Zuschuss anstelle eines Gehaltsteils gezahlt, kann er steuerpflichtig werden. Daher sollte die Vereinbarung klar im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt sein.

Fahrtkosten zur Berufsschule – wer zahlt hier?

Auch für den Weg zur Berufsschule entstehen Kosten.
Es gilt: Wenn du direkt von zu Hause zur Schule fährst, sind das deine privaten Aufwendungen. Manche Arbeitgeber übernehmen sie trotzdem freiwillig. Wenn du jedoch vom Betrieb zur Berufsschule fährst, kann dein Arbeitgeber diese Fahrt erstatten oder dir ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen – schließlich findet die Fahrt im Rahmen der Arbeitszeit statt.

Tipp: In einigen Bundesländern gibt es Landesprogramme oder Schüler- bzw. Azubitickets, die speziell für Auszubildende günstiger sind. Es lohnt sich, danach zu suchen!

Wie beantrage ich den Fahrtkostenzuschuss?

Falls dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht automatisch zahlt, kannst du ihn ganz einfach ansprechen. So gehst du am besten vor: Informiere dich, ob es in deinem Betrieb eine Regelung dazu gibt (zum Beispiel in der Azubi-Mappe, im Intranet oder im Tarifvertrag). Sprich deinen Ausbilder oder die Personalabteilung direkt darauf an. Reiche Nachweise über deine Fahrtkosten ein (zum Beispiel Ticketquittungen, Tankbelege oder Abo-Bestätigungen). Lass dir den Zuschuss schriftlich bestätigen, damit alles klar geregelt ist.

Fazit: Fahrtkostenzuschuss – kleines Extra, große Wirkung. Gerade in der Ausbildung zählt jeder Euro. Ein Fahrtkostenzuschuss kann schnell 50 bis 100 Euro im Monat ausmachen – das ist bei einem Azubi-Gehalt ein echter Unterschied. Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt: Nachfragen lohnt sich immer!
Oft zeigen sich Arbeitgeber offen, wenn sie merken, dass sie ihre Azubis damit entlasten und motivieren können. Und falls dein Betrieb keinen Zuschuss zahlt, kannst du die Fahrtkosten immerhin bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.

Hier einige Förderungen, die infrage kommen: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (durch die Bundesagentur für Arbeit). Diese Förderung kann u. a. auch Fahrtkosten enthalten, wenn deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht und du diese Hilfe brauchst. Allerdings geht es hier nicht zwangsläufig um den täglichen Arbeitsweg – eher um besondere Fälle (zum Beispiel, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst). Landesprogramme für Berufsschüler/Auszubildende mit weiter Anfahrt zur Schule oder zum Betrieb. Wichtig: Der Zuschuss gilt bei „auswärtiger“ Unterbringung oder wenn die Fahrt zum Unterricht sehr lang ist. Neueres Gesetz: Mobilitätszuschuss (nach § 73a SGB III). Dieser Zuschuss richtet sich an Auszubildende, die für ihre Ausbildung umziehen müssen, weil die Ausbildungsstelle vom Wohnort aus nicht oder nur schwer erreichbar ist.

Voraussetzungen – worauf muss ich achten?

Damit du Anspruch haben kannst, müssen vielerorts mehrere Bedingungen erfüllt sein: Deine Ausbildungsvergütung darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (zum Beispiel in MV: max. 750 Euro brutto). Der Schul- bzw. Fahrtweg muss außergewöhnlich sein (zum Beispiel überregionale Fachklasse, lange Pendelstrecke, über 300 Kilometer) oder eine auswärtige Unterkunft notwendig sein. Du bist Schüler in einer bestimmten Fachklasse/Berufsschule, falls erforderlich nicht täglich pendelbar. (Besonders bei Blockunterricht oder länderübergreifenden Klassen). In manchen Fällen bist du nicht zu Hause wohnhaft und brauchst Unterstützung für Fahrt oder Unterkunft. Es ist oft kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Förderung nach Ermessen. Fazit: Traut euch zu fragen, ihr habt nichts zu verlieren und könnt einiges an Geld sparen.

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