Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende. Wir haben dir einige herausgesucht:
- Schüler-Bafög ist für schulische Ausbildungen gedacht, muss mindestens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Altersgrenze liegt hier bei 45 Jahren. Ein Bafög-Rechner hilft, den Anspruch zu prüfen.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten Auszubildende, die einen eigenen Haushalt führen müssen und deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Voraussetzung ist, dass es sich um anerkannte Ausbildungen, eine eigene Wohnung und eine Entfernung von über 18 km zur Ausbildungsstelle handelt. BAB gibt es nicht für schulische Ausbildungen.
- Wohngeld kann beantragt werden, wenn man BAB oder Schüler-Bafög bezieht. Es wird gewährt, bei einer zweiten Ausbildung oder nicht staatlich anerkannten Ausbildungen, die über die Oberstufenförderung hinausgehen. Auch hier sind Förderhöchstgrenzen zu beachten.
- Kindergeld steht jungen Menschen bis zum 25. Lebensjahr zu. Wenn sie bei ihren Eltern wohnen, erhalten diese das Kindergeld, ansonsten wird es persönlich ausgezahlt. Der Antrag erfolgt bei der Familienkasse und kann bis zu 6 Monate rückwirkend gestellt werden – das gilt auch mit dem Erhalt des Schülerbafögs.
- Das Ausbildungsstipendium (BAFF) bietet 1000 Stipendien für motivierte Auszubildende. Es umfasst eine monatliche Förderung von 300 Euro. Es gibt 12 Begabtenförderungswerke mit individuellen Angeboten und Zugangsvoraussetzungen.

