„Netzpaket“: Laut bekannt gewordener Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums könnte der Main-Tauber-Kreis oder Teile davon vom Redispatch-Vorbehalt betroffen sein.
Von Heike von Brandenstein
Zentrale Reformen will Bundeskanzler Friedrich Merz bis zur Sommerpause auf den Weg bringen. Mit ihrem Entwurf zum umfangreichen Sparpaket im Gesundheitswesen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bereits den Anfang gemacht und für heftige Diskussionen gesorgt. Klare Aussagen gibt es auch über das noch nicht offiziell vorgestellte, aber im nicht abgestimmten Referentenentwurf Anfang Februar durchgestochene „Netzpaket“ von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Danach sind drastische Einschnitte beim Ausbau erneuerbarer Energien geplant, um Redispatch-Kosten zu senken, die derzeit auf rund 3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Einer der Knackpunkte dieses geleakten Entwurfs ist der Redispatch-Vorbehalt, von dem auch der Main-Tauber-Kreis betroffen sein dürfte.
Redispatch heißt übersetzt Neu- oder Umverteilung. Ganz praktisch werden mit diesem Verfahren Netzengpässe vermieden. Ist in einer zentralen Schaltstelle abzusehen, dass Leitungen überlastet werden, weisen Netzbetreiber Kraftwerke an, ihre Einspeisung zu ändern. So können vor dem Engpass, etwa im Norden Deutschlands, Windräder abgeregelt werden, während im Süden der Republik konventionelle Kohle- oder Gaskraftwerke hochgefahren werden. Bislang werden für dadurch entgangene Einnahmen Ausgleichszahlungen geleistet.
90 Landkreise liegen über der 3-Prozent-Hürde
Durch den Redispatch-Vorbehalt sollen Anlagenbetreiber in Regionen mit Engpässen von mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr bei Abschaltungen eine geringere oder gar keine Entschädigung mehr erhalten. Betroffen sein sollen Umspannanlagen einschließlich der dazugehörigen Leitungen. Eine konkrete räumliche Eingrenzung liegt allerdings nicht vor.
Laut einer Kurzstudie der Beratungsgesellschaft „enervis“ im Auftrag von Green Planet Energy gehört der Main-Tauber-Kreis zu den 90 Landkreisen in Deutschland, die auf der Datengrundlage von 2025 diese 3 Prozent überschritten hätten. Umspannanlagen und die dazugehörigen Leistungen, die dieses Kriterium erfüllen, könnten für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiertes Netzgebiet ausgewiesen werden. Dieser Status wird erst dann aufgehoben, wenn die 3-Prozent-Schwelle drei Jahre ununterbrochen unterschritten wird.
Naturgemäß wäre der Norden Deutschlands durch seinen hohen Anteil an Windkraft betroffen, im Süden in erster Linie Bayern durch den hohen Photovoltaikausbau. In Baden-Württemberg würde der Main-Tauber-Kreis als Spitzenreiter bei den Erneuerbaren dazugehören.
Mareike Herrndorff, Projektmanagerin Strom bei „Agora Think Tank“, schreibt dazu in einer Kurzanalyse: „Diese Regelung riskiert, einen entscheidenden Pfeiler für die kostengünstige Finanzierung von Erneuerbaren-Projekten auszuhöhlen, nämlich die (finanzielle) Abnahmegarantie für den erzeugten Strom.“ Zudem moniert sie die sehr niedrige Schwelle von 3 Prozent bei der Abregelungsquote, bei der weite Teile des Netzes als Engpassgebiet eingestuft würden.
Einspeisevergütungen sollen wegfallen
Neben dem Redispatch-Vorbehalt sieht der Netzpaket-Entwurf den Wegfall von Einspeisevergütungen für neue private Dach-Solaranlagen und eine stärkere Beteiligung von Betreibern an den Netzanschlusskosten vor. Ziel ist es, die Kosten der Energiewende durch eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbarem-Energie-Ausbau zu senken.
Dem können sowohl Thomas Beier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wertheim, als auch Ann-Kathrin Murphy vom Stadtwerk Tauberfranken zustimmen. „Eine bessere Synchronisierung von Erzeugung und Netzkapazitäten ist aus unserer Sicht grundsätzlich richtig und notwendig, um das Stromsystem zukunftsfest und kostenstabil weiterzuentwickeln“, so Beier. Murphy meint: „Die Energiewende erfordert in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in Erzeugung, Netze und Flexibilitätsoptionen. Gleichzeitig ist die Netzanschlusskapazität ein knappes Gut, das netzdienlich, effizient, transparent und diskriminierungsfrei zugeteilt werden muss. Der Entwurf setzt hierfür an wichtigen Stellschrauben an.“
Dennoch weisen beide darauf hin, dass verlässliche und kalkulierbare Rahmenbedingungen unabdingbar seien. Für das Stadtwerk Tauberfranken wirft der vorgesehene Mechanismus, Netzgebiete beim Überschreiten einer 3-Prozent-Schwelle als „kapazitätslimitiert“ auszuweisen und Neuanschlüsse nur noch unter Verzicht auf Ausgleichszahlungen im Redispatch zu ermöglichen, systematische und investitionsbezogene Fragen auf. Die damit verbundene Unsicherheit über Dauer und Umfang möglicher Erzeugungsanpassungen erschwere eine belastbare Kalkulation von Erneuerbaren-Energie-Vorhaben.
Netzausbau weiter konsequent beschleunigen
Dass der Ausbau von Erneuerbaren Energien nicht gehemmt werden darf, sieht auch Thomas Beier so. Es komme darauf an, den Netzausbau weiter konsequent zu beschleunigen, flexible Lösungen wie Speicher, steuerbare Geräte und intelligente Netzführung stärker einzubinden und zugleich transparente, faire Regeln für den Umgang mit Redispatch zu schaffen. „Gelingt dieser Dreiklang, kann die Maßnahme einen Beitrag dazu leisten, Kosten zu senken, die Netzstabilität zu erhöhen und den Ausbau der erneuerbaren Energien systemverträglich voranzubringen – und damit die Energiewende insgesamt zu unterstützen und nicht auszubremsen“, so Beier.
Während der Geschäftsführer der Stadtwerke Wertheim bislang keinen Rückgang beim Einspeiseverhalten, aber eine erhöhte Nachfrage nach Großspeicheranlagen feststellt, konstatiert das Stadtwerk Tauberfranken, dass einzelne Projektentwickler zögern oder Projekte vorerst auf Eis legen. „Der Grund ist nachvollziehbar“, erklärt Murphy. „Fehlt die vorrangige Zusage eines Netzanschlusses und bleibt die Höhe der künftigen Kostenbeteiligung der Betreiber am Netzausbau und der Netzoptimierung unklar, wird die wirtschaftliche Kalkulation zu einem erheblichen Risiko.“ Als weiteren Grund nennt sie das Ausbleiben der EEG-Reform, das anhaltende Unsicherheiten bei Förderungen und Amortisationen schaffe und die Planbarkeit mindere.
Ressortinterne Abstimmung abwarten
Diese Zeitung hat auch bei den Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Reinhart (CDU) und Gerd Bayer (Bündnis90/Die Grünen) nachgefragt. Wolfgang Reinhart betont, dass ihm der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr am Herzen liege und er sich über die Spitzenreiterrolle des Main-Tauber-Kreises im Land freue. „Erneuerbare Energien sind nicht nur besser fürs Klima, sondern machen uns auch als Wirtschaftsland autarker und unabhängiger – gerade in der aktuellen Zeit unterstreichen dies die massiv gestiegenen Preise für fossile Energieträger aufgrund des Kriegs im Iran und der Blockade in der Straße von Hormus nochmal deutlich“, so der CDU-Landtagsabgeordnete. Dennoch habe er bereits in der Vergangenheit feststellen müssen, dass sich fehlende Netzkapazitäten schon jetzt vor Ort als Bremsklotz und Hemmschuh für Investitionen in Erneuerbare Energien auswirkten. Konkrete Aussagen zum „Netzpaket“ wolle er hingegen nicht machen, da es sich bei den derzeitig bekannten Planungen lediglich um einen Entwurf handele. „Aus meiner Sicht ist hier die weitere ressortinterne Abstimmung abzuwarten“, teilt er mit. Gerd Bayer, frischgewählter Landtagsabgeordneter der Bündnisgrünen, wird da deutlicher: „Einen wachsenden Wirtschaftszweig wie die Erneuerbaren-Branche in Regionen auszubremsen, wo er eine bedeutsame Rolle spielt – das halte ich für eine fatale Fehlentscheidung. Daher wird dieser Vorschlag bundesweit zu Recht von allen Seiten kritisiert.“
Im Redispatch-Vorbehalt sieht er vor allem die Regionen benachteiligt, in denen der Ausbau mit Erneuerbaren Energien besonders gut vorangekommen ist. „Das wäre so, als würde eine Gemeinde sagen, Firmen, die sich auf ihrer Gemarkung neu ansiedeln wollen, erhalten für zehn Jahre Nachteile bei der Gewerbesteuer, damit der Druck sinkt, neue erforderliche Abwasserkanäle zu bauen“, nennt er ein Beispiel. Vielmehr appelliert er für einen schnelleren Ausbau der Netze.
Bayer befürchtet, dass die „Netzpaket“-Pläne wirtschaftlich negative Folgen für die Region haben, wenn Projektierer künftig einen Bogen um den Main-Tauber-Kreis machen und ihre Projekte andernorts realisieren könnten. Auch die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung verunsichere und führe dazu, dass nur noch so viel PV installiert werde, wie selbst verbraucht werden könne. „Das schreckt viele ab“, so Bayer. Er spricht sich für die Beschleunigung des Smart-Meter-Einbaus aus, der flexible Tarife ermögliche. Auch Regeln für Gemeinschaften, die lokal erzeugten Ökostrom gemeinschaftlich nutzen, speichern und verkaufen können, sollten seines Erachtens vereinfacht werden.
Boom des Ausbaus wird abnehmen
In diese Kerbe schlägt auch Thomas Beier von den Stadtwerken Wertheim. „Der Boom beim Ausbau von Erneuerbaren wird sicher abnehmen“, meint er vor dem Hintergrund der möglichen Risiken. Eigenheimbesitzer würden nur noch Solar aufs Dach bringen, wenn sie auch über einen Speicher verfügten, so seine Sicht. Eine Lösung für Privatleute sieht er im bidirektionalen Laden – der Nutzung von Elektroautos als Speicher und die Abgabe von Strom ans Haus mittels einer speziellen Wallbox. Das aber ist derzeit noch ziemlich teuer.
Einspeisevergütung von Strom ins Netz
- Der Staat garantiert Betreibern von PV-Anlagen die Zahlung einer Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die ins Netz eingespeist werden.
- Geregelt ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage festgeschrieben und gilt 20 Jahre lang.
- Wie Ann-Kathrin Murphy vom Stadtwerk Tauberfranken erläutert, ist die Höhe der Einspeisevergütung nicht für alle Anlagen gleich , sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem, mit welcher Technik der Strom erzeugt wird (Photovoltaik-, Wind- oder Biomasseanlage), wie groß und welcher Typ die Anlage ist, wann sie in Betrieb genommen wurde und über welchen Fördermechanismus sie läuft.
- Außerdem macht es einen Unterschied, ob der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird (Volleinspeisung ) oder ob ein Teil selbst verbraucht und nur der Überschuss eingespeist wird (Teileinspeisung oder Eigenverbrauch).
- Für eine Photovoltaikanlage mit bis zu 10 kW Leistung , die zwischen Februar und Juli 2026 ans Netz geht und über die feste EEG-Vergütung gefördert wird, liegt der aktuelle Vergütungssatz bei Teileinspeisung bei 7,78 Cent pro kWh . Bei Anlagen zwischen 10 und 40 kW sind es 6,73 Cent pro kWh.












